(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten im Geschäftsverkehr zwischen der Dienstleistungsfirma StageProLight (nachstehend Dienstleister genannt) und seinen Vertragspartner (nachstehend Auftraggeber genannt).
(2) Von diesen allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma StageProLight. Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
(1) Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt erst durch die Übermittlung des unterschriebenen, oder ausdrücklich schriftlich bestätigten Angebots, und durch die Zusendung einer Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zustande. Ein Vertrag kommt auch durch den Beginn der Dienstleistung zustande.
(2) Angebote, Konzeptionen, Skizzen, Pläne und Materialaufstellungen unterliegen dem Urheberrecht und erfordern zur Weitergabe die schriftliche Bestätigung des Dienstleisters. Verstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
(3) Der Gegenstand des Vertrags bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Angebot beschrieben.
(1) Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Im Falle der Stornierung wird Schadenersatz in folgender Höhe vereinbart:
(2.1) ab 10 Tage vor Vertragsbeginn: 50% der Gesamtvergütung
(2.2) ab 3 Tage vor Vertragsbeginn: 100% der Gesamtvergütung
(3) Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Der Zeitpunkt des Eingangs beim Dienstleister ist maßgeblich.
(1) Eine Haftung des Dienstleisters wegen Überschreitung der zulässigen Lautstärke wird ausgeschlossen.
(2) Bei Kopplung der Geräte mit denen der Dienstleister arbeitet mit Fremdequipment wird sämtliche Haftung ausgeschlossen.
(3) So lange nicht schriftlich anders vereinbart, wird eine Haftung für sämtliche (auch durch den Dienstleister) am gemieteten technischen Equipment entstehende Schäden, ausgeschlossen.
(1) Der Auftraggeber hat sämtliche Genehmigungen, die für die Veranstaltung von Nöten sind, einzuholen.
(2) Die Beauftragung des Dienstleisters beinhaltet keine Anwesenheit einer für die Veranstaltung zuständigen Fachkraft. Diese ist von dem Veranstalter je nach Größe der Veranstaltung nach Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung zu buchen.
(3) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, das sämtliche gesetzliche Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt vor allem für die Versammlungsstättenverordnung, den Brandschutz, Bauabnahme und alle anderen für die Veranstaltung bedeutenden Vorschriften.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand der AGB: Mai 2018